|
Gemäß § 77 UG2002 und TU-Senatsbeschluss gilt:
Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen (man darf also 5x antreten). Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.
Ausnahme: negativ beurteilte Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) dürfen insgesamt zweimal wiederholt werden.
Die obgenannten Bestimmungen gelten aber nicht für jene Prüfungen, bei denen der erste (negative) Prüfungsantritt vor dem 1. Oktober 2003 stattgefunden hat. In diesem Fall sind im ersten Studienabschnitt sowie in nicht in Abschnitten untergliederten Studien (z.B. Bachelorstudien) nur drei Prüfungswiederholungen gestattet (man darf also 4x antreten).
Kommissionelle Wiederholungen (ab der dritten Wiederholung) sind nicht verpflichtend, sondern nur auf Antrag der/des Studierenden durchzuführen.
Prüfungsantritte in facheinschlägigen Studien an anderen Universitäten sind auch weiterhin nicht in die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen einzurechnen. Die Neuaufnahme des gleichen Studiums an einer anderen österreichischen Universität ist nicht (mehr) ausgeschlossen.
Positiv beurteilte Prüfungen können bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal wiederholt werden. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
|