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Arbeitsbereich Computergraphik Informationen zu externen Praktika (auch für externe Bachelorarbeiten) Richtlinien
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Richtlinien zur Anrechnung eines Industriepraktikums
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Für Kollegen, die qualitativ hervorstechende Arbeiten im industriellen Bereich durchgeführt haben, besteht die
Möglichkeit diese als Praktikum oder Bachelorarbeit im Rahmen der Informatikstudien anrechnen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, daß das Thema
der Arbeit dem Kerngebiet der Computergraphik zuzuordnen ist, also massiv mit Methoden und Algorithmen der Computergraphik
gearbeitet wurde. Die ledigliche Verwendung von Graphikprozeduren oder die Zugrundelegung einer graphischen Benutzeroberfläche
durch Verwendung von Windows-Software o.ä. wird jedenfalls nicht als "Computergraphik" klassifiziert werden können. Jedem
Antragsteller wird jeweils nur ein Praktikum angerechnet. Es können also prinzipiell nicht mehrere
Praktika im Rahmen des Industriepraktikums absolviert werden. Als Grundlage dafür ist eine Abschätzung des tatsächlichen
Aufwands für die Arbeit vom Kandidaten beizustellen. Darüber hinaus gelten natürlich auch die Richtlinien der Fakultät.
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Beurteilungsverfahren
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- Anmelden
- Vor Beginn des Arbeit ist das Thema mit Dr. Michael Wimmer zu vereinbaren.
- Einreichen
- Einreichungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung per mail bei Dr. Michael Wimmer.
Gemeinsam mit der Dokumentation ist ein Formular "Antrag auf Anrechnung eines Industriepraktikums"
abzugeben.
- Entscheidung über Annahme
- Etwa eine Woche nach der Einreichung wird die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Praktikumsantrages
per mail an den Antragsteller bekanntgegeben. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Annahme besteht nicht.
Die Begründung etwaiger Ablehnungen kann bei dem in der e-mail genannten Assistenten nach Terminvereinbarung
eingeholt werden. Dabei erfolgt auch die Rückgabe der nicht entsprechenden Praktikumsunterlagen.
- Vorstellung der Arbeiten und Beurteilung
- Etwa eine Woche nach der Entscheidung über Annahme werden die Arbeiten von den Antragstellern im Rahmen eines kurzen Vortrages
(5-10 Minuten Vortrag mit Overheadfolien, 5 Minuten allgemeine Diskussion) vorgestellt. Der Gesamteindruck aus dem Vortrag und den
schriftlichen Dokumenten wird sodann zur Annahme/Ablehnung der Arbeit und zur Festlegung einer Praktikumsnote (positive bzw. negative
Beurteilung) herangezogen.
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Anforderungen an Aufbau und Qualität der schriftlichen Unterlagen
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Bei der Einreichung sind folgende Dokumente abzugeben:
1. Vollständig ausgefülltes Formular Antrag auf Anrechnung eines Industriepraktikums (pdf)
2. Stellungnahme oder Vorbeurteilung der Firma oder des Firmenverantwortlichen
3. Entwicklungsdokumentation (technische Dokumentation)
4. Kommentiertes Programmlisting
5. Produktdokumentation (z.B. Benutzer-, Wartungs-, Betriebshandbuch)
6. Erläuterungen zu:
- Methodik der Vorgehensweise, verwendete Literatur,
- Vergleich mit anderen Problemlösungen,
- Begründung der verwendeten Entwicklungsumgebung,
- Abschätzung des Aufwandes
Die Dokumente 1) - 6) sind in gebundener Form (Ordner) in angegebener
Reihenfolge einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zur
Ablehnung des Antrages führen.
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