Richtlinien zur Anrechnung eines Industriepraktikums

Für Kollegen, die qualitativ hervorstechende Arbeiten im industriellen Bereich durchgeführt haben, besteht die Möglichkeit diese als Praktikum oder Bachelorarbeit im Rahmen der Informatikstudien anrechnen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, daß das Thema der Arbeit dem Kerngebiet der Computergraphik zuzuordnen ist, also massiv mit Methoden und Algorithmen der Computergraphik gearbeitet wurde. Die ledigliche Verwendung von Graphikprozeduren oder die Zugrundelegung einer graphischen Benutzeroberfläche durch Verwendung von Windows-Software o.ä. wird jedenfalls nicht als "Computergraphik" klassifiziert werden können. Jedem Antragsteller wird jeweils nur ein Praktikum angerechnet. Es können also prinzipiell nicht mehrere Praktika im Rahmen des Industriepraktikums absolviert werden. Als Grundlage dafür ist eine Abschätzung des tatsächlichen Aufwands für die Arbeit vom Kandidaten beizustellen. Darüber hinaus gelten natürlich auch die Richtlinien der Fakultät.

Beurteilungsverfahren

Anmelden
Vor Beginn des Arbeit ist das Thema mit Dr. Michael Wimmer zu vereinbaren.

Einreichen
Einreichungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung per mail bei Dr. Michael Wimmer. Gemeinsam mit der Dokumentation ist ein Formular "Antrag auf Anrechnung eines Industriepraktikums" abzugeben.

Entscheidung über Annahme

Etwa eine Woche nach der Einreichung wird die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Praktikumsantrages per mail an den Antragsteller bekanntgegeben. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Annahme besteht nicht. Die Begründung etwaiger Ablehnungen kann bei dem in der e-mail genannten Assistenten nach Terminvereinbarung eingeholt werden. Dabei erfolgt auch die Rückgabe der nicht entsprechenden Praktikumsunterlagen.

Vorstellung der Arbeiten und Beurteilung

Etwa eine Woche nach der Entscheidung über Annahme werden die Arbeiten von den Antragstellern im Rahmen eines kurzen Vortrages (5-10 Minuten Vortrag mit Overheadfolien, 5 Minuten allgemeine Diskussion) vorgestellt. Der Gesamteindruck aus dem Vortrag und den schriftlichen Dokumenten wird sodann zur Annahme/Ablehnung der Arbeit und zur Festlegung einer Praktikumsnote (positive bzw. negative Beurteilung) herangezogen.

Anforderungen an Aufbau und Qualitaet der schriftlichen Unterlagen

Bei der Einreichung sind folgende Dokumente abzugeben:
    1. Vollständig ausgefülltes Formular Antrag auf Anrechnung eines Industriepraktikums (pdf)
    2. Stellungnahme oder Vorbeurteilung der Firma oder des Firmenverantwortlichen
    3. Entwicklungsdokumentation (technische Dokumentation)
    4. Kommentiertes Programmlisting
    5. Produktdokumentation (z.B. Benutzer-, Wartungs-, Betriebshandbuch)
    6. Erläuterungen zu:
    • Methodik der Vorgehensweise, verwendete Literatur,
    • Vergleich mit anderen Problemlösungen,
    • Begründung der verwendeten Entwicklungsumgebung,
    • Abschätzung des Aufwandes
Die Dokumente 1) - 6) sind in gebundener Form (Ordner) in angegebener Reihenfolge einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrages führen.