Back to Homepage | english
version
GNU GPL- Deutsche Übersetzung
B e m e r k u n g: Dies ist eine Übersetzung der original
GPL. Sie ist
in keinem Falle als rechtsgültig anzusehen. Sie sollte nur
zum besseren
Verständnis des englischsprachigen Originals dienen.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Fundation, Inc. 675 Mass
Ave,
Cambridge, MA 02139, USA
Jeder ist dazu berechtigt, diese Lizenz zu kopieren und wörtliche
Kopien von diesem Dokument zu verteilen, Änderungen sind jedoch
nicht
erlaubt.
VORWORT
Die Lizenzen für die meiste Software sind daraufhin ausgelegt,
die
Weitergabe und die Möglichkeit der Änderung zu verhindern.
Im
Gegensatz dazu will die GNU General Public License (im folgenden
mit
,,GPL'' bezeichnet) sicherstellen, daß freie Software von
jedem
benutzt und verändert werden kann um sicherzustellen, daß
die Software
für alle Benutzer frei ist. Diese GPL gilt für den größten
Teil der
Software von der Free Software Foundation und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihre Arbeit unter die GPL gestellt haben
(einige andere Programme der Free Software Foundation unterliegen
stattdessen der GNU Library General Public License). Auch Sie können
Ihre Programme unter diese Lizenz stellen.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht
Preis. Unsere General Public Licenses haben den Zweck, sicherzustellen,
daß Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten
(und
etwas für diesem Service zu berechnen, wenn Sie wollen), daß
Sie den
Quellcode erhalten oder bekommen können, wenn Sie wollen,
und daß Sie
die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen
verwenden können; weiterhin baben die Licences den Sinn, Sie
darüber
zu unterrichten, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Recht zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen
folgen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der
Software
verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien eines solchen Programmes verbreiten,
ob
umsonst oder gegen Bezahlung, so müssen Sie den Empfängern
alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben. Sie müssen sicherstellen,
daß auch sie
den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen
ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wier schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen
die
Software unter ein Copyright und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz
an,
die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren,
zu
verbreiten und/oder zu modifizieren.
Um den Autor und uns selbst zu schützen, möchten wir
sicherstellen,
daß jeder versteht, das es keine Garantie für diese
freie Software gibt.
Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben
wird,
möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß
sie nicht das Original
erhalten haben, damit Probleme, die von anderen hervorgerufen wurden,
nicht die Reputation des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich ist jedes freie Programm durch Software-Patente
bedroht.
Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren
eines freien
Programmes individuelle Patente erhalten mit dem Effekt, daß
das
Programm proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir
klar
gemacht, daß jedes Patent die freie Benutzung von jedem erlaubt
oder
gar nicht lizenziert werden darf.
Die präzisen Begriffe und Bedinungen für das Kopieren,
Distribuieren
und Modifizieren folgen:
GNU GENERAL PUBLIC
LICENSE
BEGRIFFE UND BEDUNGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, VERTEILEN UND MODIFIZIEREN
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder jede andere Arbeit,
die
einen Vermerk des Copyright-Inhabers erhält, der besagt, daß
die Arbeit
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet
werden
darf. Der Begriff ,,Programm'' steht im folgenden für jedes
derartige
Programm und für jede derartige Arbeit und der Begriff ,,auf
dem
Programm basierende Arbeit'' meint entweder das Programm oder
jegliche abgeleitete Arbeit im Sinne der Copyright-Gesetze: Das
bedeutet eine Arbeit, die das Programm oder einen Teil dessen enthält,
entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder übersetzt
in eine
andere Sprache. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung
als ,,Modifikation'' verstanden). Jeder Lizenznehmer wird im folgenden
als ,,Sie'' angesprochen.
Andere Aktivitäten als Kopieren, Verteilen und Modifizieren
werden
nicht von dieser Lizenz abgedeckt; sie sind außerhalb ihres
Gültigkeitsbereichs. Der Vorgang des Ablaufenlassens des Programmes
ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programmes unterliegt
dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt eine auf dem Programm basierende Arbeit
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch einen
Laufenlassens
des Progammes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt davon ab,
was das
Programm tut.
1. Sie dürfen wörtliche Kopien vom Quellcode des Programms
anfertigen
und verbreiten, so wie Sie ihn erhalten haben, auf jedem Medium,
vorausgesetzt, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschuss veröffentlichen;
lassen
Sie alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz beziehen, intakt,
sowie
alle Vermerke, die auf die nicht vorhandene Garantie hinweisen;
geben
Sie weiterhin allen Empfängern des Programmes eine Kopie dieser
Lizenz
zusammen mit dem Programm. Sie dürfen für den eigentlichen
Kopiervorgang eine Gebühr verlangen und Sie dürfen auf
Ihren Wunsch
eine Garantie für das Programm gegen Entgelt anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie des Programmes oder eines Teils davon
modifizieren, wodurch eine auf dem Programm basierende Arbeit entsteht;
Sie dürfen derartige Modifikationen unter den Bestimmungen
von
Abschitt 1 kopieren und bearbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich
alle
folgenden Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen dafür Sorge tragen, daß die
veränderten Dateien einen
auffäligen Vermerk tragen, daß sie
von Ihnen verändert wurden,
sowie das Datum jeder Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, daß jede Arbeit,
die Sie verbreiten oder
veröffentlichen, und die ganz oder in Teilen
von einem Programm
oder teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
als ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren
zur
Verfügung gestellt wird.
c) Wenn das modifizierte Program normalerweise beim Lauf
interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür
sorgen, daß es, wenn es auf
gewöhnlichem Wege für solch eine interaktive
Nutzung gestartet wird,
eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die eine
geeigneten Copygight-
Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
es keine Gewährleistung
gibt (oder daß Sie Garantie leisten),
und daß Benutzer das Programm
unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen;
der Benutzer muß
auch darauf hingewiesen werden, wie er eine
Kopie dieser Lizenz
lesen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet,
aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muß Ihre auf
dem Programm basierende Arbeit auch keine solche
Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen die modifizierte Abeit als Ganzes.
Wenn
identifizierbare Abschnittte der Arbeit nicht von dem Prgramm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhänige
und
eigenständige Arbeiten betrachtet werden können, dann
erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Begriffe nicht auf diese Abschnitte, wennn
sie
als eigenständige Arbeiten verbreitet werden. Wenn Sie jedoch
die
selben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das eine auf
dem
Programm basierende Arbeit ist, dann muß die Verteilug des
Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, wobei die Rechte weiterer
Lizenznehmer auf das gesamte Programm ausgedehnt werden, und damit
auf
jeden Teil des Ganzen, unabhängig davon, wer diesen Teil geschrieben
hat.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Arbeiten
in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; stattdessen ist es die Absicht, die Rechte
zur
Kontrolle der Verteilung von Arbeiten, die auf anderen Programmen
oder
einer Zusammenstellung basieren, auszuüben.
Weiterhin führt ein einfaches Zusammenstellen einer anderen
Arbeit, die
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder
einer
auf dem Programm basierenden Arbeit auf einem Speicher- oder
Verteilmedium nicht dazu, daß die andere Arbeit den Regeln
dieser Lizenz
unterliegt.
3. Sie dürfen das Programm (oder eine darauf basierende Arbeit
wie in
Abschnitt 2) als object code oder in ausführbarer Form unter
den
Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt,
daß Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) Liefern Sie zusätzlich den kompletten zugehörigen
maschienenlesbaren Quellcode auf einem
Medium, das üblicheweise
für den Datenaustausch verwendet
wird, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2
ergolgen muß; oder
b) Liefern Sie das Programm mit einem schriftlichen Angebot,
das
mindestens drei Jahre lang gültig
sein muß, daß Sie jedem Dritten
eine komplette maschienenlesbare Kopie
des Quellcodes zur
Verfügung stellen, wobei keine weiteren
Kosten als für den
physikalischen Kopiervorgang anfallen
dürfen und der Quellcode
unter den Bedinungen der Abschnitte 1
und 2 auf einem Medium
verteilt wird, das üblicherweise
für den Datenaustausch verwendet
wird; oder
c) Liefern Sie das Programm mit der Information, die Sie
erhalten
haben, daß der korrespondierende
Quellcode angeboten ist. (Diese
Alternative gilt nur für nicht-kommerzielle
Zwecke und nur, wenn
Sie das Programm als object code oder
in aufführbarer Form mit
einem entsprechenden Angebot erhalten
haben, in Einklang mit
Unterabschnitt b oben).
Der ,,Quellcode einer Arbeit'' ist die Form der Arbeit, die
vorzugsweise verwendet wird, um Modifikationen durchzuführen.
Für ein
ausführbares Programm bedeutet der Quellcode: Der Quellcode
aller
Module, die das Programm beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen
Schnittstellen-Definitions-Dateien, sowie die Scripten, die die
Kompilierung sowie die Installation des ausführbaren Porgrammes
kontrollieren. Als spezielle Ausnahme jedoch muß der verteilte
Quellcode nichts enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode
oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft,
außer diese Komponente selbst begleitet das ausführbare
Porgramm.
Wenn die Verteilung eines ausführbaren Programmes oder des
object codes
dadurch erfolgt, daß eine Stelle zur Verfügung gestellt
wird, von der
kopiert werden kann, so gilt das zur Verfügung stellen einer
äquivalenten Stelle zum Kopieren des Quellcodes als Verteilen
des
Quellcodes, selbst wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quellen
zusammen mit dem object code zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, lizenzieren
oder verbreiten außer ausdrücklich unter dieser Lizenz.
Jede
anderweitige Versuch, das Programm zu kopieren, modifizieren,
lizenzieren oder zu verbreiten ist nichtig und beendet automatisch
Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter,
die von
Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten gaben, nicht
beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie
sich
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Arbeiten zu
modifizieren oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Wenn Sie also
das
Programm (oder ein darauf basierende Arbeit) modifizieren oder
verbreiten, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit
dieser Lizenz und
allen ihren Begriffen und Bedinugungen zum Kopieren, Verbreiten
und
Modifizieren des Programms oder einer darauf basierenden Arbeit.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder eine auf dem Programm
basierende Arbeit) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch vom
originalen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm gemäß
dieser Begriffe
und Bestimmungen zu kopieren, zu verbreiten und zu modifizieren.
Sie
dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung
der hierin
zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht
dafür
verantwortlich, Dritte zur Anerkennung dieser Lizenz zu bewegen.
7. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder wegen patentrechtlicher
Schwierigkeiten oder aus irgendwelchen anderen Gründen Umstände
auftreten (ob durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig),
die
den Bestimmungen in dieser Lizenz entgegensprechen, so befreien
Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen in dieser Lizenz.
Wenn
Sie das Programm nicht unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichungen verbreiten
können, dann können Sie als Folge das Programm überhaupt
nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programmes durch diejenigen erlaubt, die
das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht
der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin,
ganz
auf die Verbreitung des Programmes zu verzichten.
Wenn irgendein Teil dieses Abschnittes für ungültig oder
unter
irgendwelchen bestimmten Umständen für undurchsetzbar
gehalten wird,
soll die Grundaussage dieses Abschnittes gelten; der ganze Abschnitt
soll unter den übrigen Umständen Güligkeit haben.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnittes, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Rechtsgüter anzufechten oder
die
Gültigkeit irgendwelcher solcher Güter zu bestreiten;
dieser Abschnitt
hat den einzigen Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems
der
freien Software zu schützen, das durch praktikzierte öffentliche
Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige
Beiträge zum
weiten Bereich der mit diesem System verbreiteten Software gemacht
im
Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems; es liegt
am
Autor/Geber zu entscheiden, ob die Software mittels irgendeines
andern Systems verbreiten will und ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, klar zu machen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch Copyright-
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
originale
Copyright-Inhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat,
eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
indem
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung
nur in und
unter den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In
einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als
wäre sie in
diesem Text niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Geist her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version hat eine eindeutig unterscheidbare Versionsnummer.
Wenn
das Programm angibt, auf welche Version es zutrifft und ,,any later
version'', so haben Sie die Wahl, entweder den Begriffen und
Bedingungen dieser Version zu folgen oder denen jeder beliebigen
späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde. Wenn das Programm keine Versionnummer angibt, können
Sie eine
beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen
freien
Programme zu verwenden, denen Bedingungen für das Verbreiten
anders
sind, schreiben Sie and den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen
zu
diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von folgenden
zwei Zielen geleitet: Dem Erhalten des freien Status von allen
abgeleitetn Arbeiten unserer freien Software und der Förderung
der
Verbreitung und Nutzung von Software generell.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm bis zu dem
Maß, wie es durch
geltende Gesetze zugestanden wird. Außer wenn anderweitig
schriftlich
beststätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte
das Programm
so zur Verfügung, ,,wie es ist'', ohne irgendeine Gewährleistung,
weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht
begrenzt auf, die
Tauglichkeit und Verwendbarkeit für den bestimmten Zweck.
Das volle
Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit
des Programmes liegt
bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein, übernehmen
Sie die
Kosten für notwendigen Service, Reperatur oder Korrektur.
12. In keinem Fall außer durch geltendes Recht gefordert
oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet
hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
einschließlich
jeglicher genereller, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden,
die aus
der Benuztung des Programmes oder der Unbenutzbarkeit des Programmes
folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden müssen, oder einen Fehler des Programs,
mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher
Schäden
unterrichtet worden war.
ENDE
DER BEGRIFFE UND BESTIMMUNGEN
Anhang: Wie wenden Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme
an?
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es
für
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit
ist, dann ist der beste Weg,
dies zu erreichen, es zu freier Software zu machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen
zu Ihrem
Programm hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewähleistungsausschluß
möglichst
deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens
eine
,,Copyright''- Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf,
wo die
vollständige Lizenz gefunden werden kann.
<eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung>
Copyright (C) 19yy <Name des Autors>
This program ist free software; you can redistribute ist and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
publisched by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your opption) any later version.
This program is distributed in the hope that it well be useful,
but
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty
of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software Foundation,
Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Fügen Sie auch eine kurze Notiz hinzu, wie Sie postalisch
(normal und
per Email) erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß
es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy name of author
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details
type
`show w'.
This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type `show c' for details.
Die hypothetischen Kommandos 'show w' und 'show c' sollten die
entsprechenden Teile der GPL anzeigen. Natürlich die von Ihnen
verwendeten Kommandos anders heißen als 'show w' und 'show
c'; es
könnten auch einfach Mausklicks sein - was immer am besten
in Ihr
Programm paßt.
Wenn nötig, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule dazu bringen, eine
Copyright-Verzicht für das Programm zu unterschreiben. Hier
ist ein
Beispiel mit geänderten Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James
Hacker.
<signature of Ty Coon>, 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Diese General Public License erlaubt es nicht, das Programm in
proprietäre Programme einzubinden. Wenn Ihr Programm eine
Bibliotheksfunktion ist, kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten.
Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden."
Zitat aus dem LINUX Benutzerhandbuch, delix Computer GmbH,
Stuttgart.
last revised by peter steiger 1999-01-04