Back to Homepage  |  english version
 GNU GPL- Deutsche Übersetzung
B e m e r k u n g: Dies ist eine Übersetzung der original GPL. Sie ist
in keinem Falle als rechtsgültig anzusehen. Sie sollte nur zum besseren
Verständnis des englischsprachigen Originals dienen.
 
 

  GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

     Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Fundation, Inc. 675 Mass Ave,
Cambridge, MA 02139, USA
Jeder ist dazu berechtigt, diese Lizenz zu kopieren und wörtliche
Kopien von diesem Dokument zu verteilen, Änderungen sind jedoch nicht
erlaubt.
 
 

VORWORT

Die Lizenzen für die meiste Software sind daraufhin ausgelegt, die
Weitergabe und die Möglichkeit der Änderung zu verhindern. Im
Gegensatz dazu will die GNU General Public License (im folgenden mit
,,GPL'' bezeichnet) sicherstellen, daß freie Software von jedem
benutzt und verändert werden kann um sicherzustellen, daß die Software
für alle Benutzer frei ist. Diese GPL gilt für den größten Teil der
Software von der Free Software Foundation und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihre Arbeit unter die GPL gestellt haben
(einige andere Programme der Free Software Foundation unterliegen
stattdessen der GNU Library General Public License). Auch Sie können
Ihre Programme unter diese Lizenz stellen.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht
Preis. Unsere General Public Licenses haben den Zweck, sicherzustellen,
daß Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas für diesem Service zu berechnen, wenn Sie wollen), daß Sie den
Quellcode erhalten oder bekommen können, wenn Sie wollen, und daß Sie
die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen
verwenden können; weiterhin baben die Licences den Sinn, Sie darüber
zu unterrichten, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Recht zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien eines solchen Programmes verbreiten, ob
umsonst oder gegen Bezahlung, so müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie
den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wier schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen die
Software unter ein Copyright und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an,
die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu
verbreiten und/oder zu modifizieren.
Um den Autor und uns selbst zu schützen, möchten wir sicherstellen,
daß jeder versteht, das es keine Garantie für diese freie Software gibt.
Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird,
möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original
erhalten haben, damit Probleme, die von anderen hervorgerufen wurden,
nicht die Reputation des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich ist jedes freie Programm durch Software-Patente bedroht.
Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines freien
Programmes individuelle Patente erhalten mit dem Effekt, daß das
Programm proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klar
gemacht, daß jedes Patent die freie Benutzung von jedem erlaubt oder
gar nicht lizenziert werden darf.
Die präzisen Begriffe und Bedinungen für das Kopieren, Distribuieren
und Modifizieren folgen:
 

          GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

 

  BEGRIFFE UND BEDUNGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, VERTEILEN UND MODIFIZIEREN

 
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder jede andere Arbeit, die
einen Vermerk des Copyright-Inhabers erhält, der besagt, daß die Arbeit
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden
darf. Der Begriff ,,Programm'' steht im folgenden für jedes derartige
Programm und für jede derartige Arbeit und der Begriff ,,auf dem
Programm basierende Arbeit'' meint entweder das Programm oder
jegliche abgeleitete Arbeit im Sinne der Copyright-Gesetze: Das
bedeutet eine Arbeit, die das Programm oder einen Teil dessen enthält,
entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder übersetzt in eine
andere Sprache. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung
als ,,Modifikation'' verstanden). Jeder Lizenznehmer wird im folgenden
als ,,Sie'' angesprochen.
Andere Aktivitäten als Kopieren, Verteilen und Modifizieren werden
nicht von dieser Lizenz abgedeckt; sie sind außerhalb ihres
Gültigkeitsbereichs. Der Vorgang des Ablaufenlassens des Programmes
ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programmes unterliegt dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt eine auf dem Programm basierende Arbeit
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch einen Laufenlassens
des Progammes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was das
Programm tut.
1. Sie dürfen wörtliche Kopien vom Quellcode des Programms anfertigen
und verbreiten, so wie Sie ihn erhalten haben, auf jedem Medium,
vorausgesetzt, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschuss veröffentlichen; lassen
Sie alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz beziehen, intakt, sowie
alle Vermerke, die auf die nicht vorhandene Garantie hinweisen; geben
Sie weiterhin allen Empfängern des Programmes eine Kopie dieser Lizenz
zusammen mit dem Programm. Sie dürfen für den eigentlichen
Kopiervorgang eine Gebühr verlangen und Sie dürfen auf Ihren Wunsch
eine Garantie für das Programm gegen Entgelt anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie des Programmes oder eines Teils davon
modifizieren, wodurch eine auf dem Programm basierende Arbeit entsteht;
Sie dürfen derartige Modifikationen unter den Bestimmungen von
Abschitt 1 kopieren und bearbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle
folgenden Bedingungen erfüllt werden:
 a) Sie müssen dafür Sorge tragen, daß die veränderten Dateien einen
    auffäligen Vermerk tragen, daß sie von Ihnen verändert wurden,
    sowie das Datum jeder Änderung.
 b) Sie müssen dafür sorgen, daß jede Arbeit, die Sie verbreiten oder
    veröffentlichen, und die ganz oder in Teilen von einem Programm
    oder teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als ganzes
    unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
    Verfügung gestellt wird.
 c) Wenn das modifizierte Program normalerweise beim Lauf interaktiv
    Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf
    gewöhnlichem Wege für solch eine interaktive Nutzung gestartet wird,
    eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die eine geeigneten Copygight-
    Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung
    gibt (oder daß Sie Garantie leisten), und daß Benutzer das Programm
    unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen; der Benutzer muß
    auch darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz
    lesen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet,
    aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihre auf
    dem Programm basierende Arbeit auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen die modifizierte Abeit als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnittte der Arbeit nicht von dem Prgramm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhänige und
eigenständige Arbeiten betrachtet werden können, dann erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Begriffe nicht auf diese Abschnitte, wennn sie
als eigenständige Arbeiten verbreitet werden. Wenn Sie jedoch die
selben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das eine auf dem
Programm basierende Arbeit ist, dann muß die Verteilug des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, wobei die Rechte weiterer
Lizenznehmer auf das gesamte Programm ausgedehnt werden, und damit auf
jeden Teil des Ganzen, unabhängig davon, wer diesen Teil geschrieben
hat.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Arbeiten
in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; stattdessen ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verteilung von Arbeiten, die auf anderen Programmen oder
einer Zusammenstellung basieren, auszuüben.
Weiterhin führt ein einfaches Zusammenstellen einer anderen Arbeit, die
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einer
auf dem Programm basierenden Arbeit auf einem Speicher- oder
Verteilmedium nicht dazu, daß die andere Arbeit den Regeln dieser Lizenz
unterliegt.
3. Sie dürfen das Programm (oder eine darauf basierende Arbeit wie in
Abschnitt 2) als object code oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt,
daß Sie eines der folgenden Dinge tun:
  a) Liefern Sie zusätzlich den kompletten zugehörigen
     maschienenlesbaren Quellcode auf einem Medium, das üblicheweise
     für den Datenaustausch verwendet wird, wobei die Verteilung unter
     den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 ergolgen muß; oder
  b) Liefern Sie das Programm mit einem schriftlichen Angebot, das
     mindestens drei Jahre lang gültig sein muß, daß Sie jedem Dritten
     eine komplette maschienenlesbare Kopie des Quellcodes zur
     Verfügung stellen, wobei keine weiteren Kosten als für den
     physikalischen Kopiervorgang anfallen dürfen und der Quellcode
     unter den Bedinungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium
     verteilt wird, das üblicherweise für den Datenaustausch verwendet
     wird; oder
  c) Liefern Sie das Programm mit der Information, die Sie erhalten
     haben, daß der korrespondierende Quellcode angeboten ist. (Diese
     Alternative gilt nur für nicht-kommerzielle Zwecke und nur, wenn
     Sie das Programm als object code oder in aufführbarer Form mit
     einem entsprechenden Angebot erhalten haben, in Einklang mit
     Unterabschnitt b oben).
Der ,,Quellcode einer Arbeit'' ist die Form der Arbeit, die
vorzugsweise verwendet wird, um Modifikationen durchzuführen. Für ein
ausführbares Programm bedeutet der Quellcode: Der Quellcode aller
Module, die das Programm beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen
Schnittstellen-Definitions-Dateien, sowie die Scripten, die die
Kompilierung sowie die Installation des ausführbaren Porgrammes
kontrollieren. Als spezielle Ausnahme jedoch muß der verteilte
Quellcode nichts enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode
oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft,
außer diese Komponente selbst begleitet das ausführbare Porgramm.
Wenn die Verteilung eines ausführbaren Programmes oder des object codes
dadurch erfolgt, daß eine Stelle zur Verfügung gestellt wird, von der
kopiert werden kann, so gilt das zur Verfügung stellen einer
äquivalenten Stelle zum Kopieren des Quellcodes als Verteilen des
Quellcodes, selbst wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quellen
zusammen mit dem object code zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, lizenzieren
oder verbreiten außer ausdrücklich unter dieser Lizenz. Jede
anderweitige Versuch, das Programm zu kopieren, modifizieren,
lizenzieren oder zu verbreiten ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von
Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten gaben, nicht
beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sich
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Arbeiten zu
modifizieren oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Wenn Sie also das
Programm (oder ein darauf basierende Arbeit) modifizieren oder
verbreiten, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und
allen ihren Begriffen und Bedinugungen zum Kopieren, Verbreiten und
Modifizieren des Programms oder einer darauf basierenden Arbeit.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder eine auf dem Programm
basierende Arbeit) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom
originalen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm gemäß dieser Begriffe
und Bestimmungen zu kopieren, zu verbreiten und zu modifizieren. Sie
dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin
zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, Dritte zur Anerkennung dieser Lizenz zu bewegen.
7. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder wegen patentrechtlicher
Schwierigkeiten oder aus irgendwelchen anderen Gründen Umstände
auftreten (ob durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig), die
den Bestimmungen in dieser Lizenz entgegensprechen, so befreien
Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen in dieser Lizenz. Wenn
Sie das Programm nicht unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichungen verbreiten
können, dann können Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programmes durch diejenigen erlaubt, die das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht
der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programmes zu verzichten.
Wenn irgendein Teil dieses Abschnittes für ungültig oder unter
irgendwelchen bestimmten Umständen für undurchsetzbar gehalten wird,
soll die Grundaussage dieses Abschnittes gelten; der ganze Abschnitt
soll unter den übrigen Umständen Güligkeit haben.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnittes, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Rechtsgüter anzufechten oder die
Gültigkeit irgendwelcher solcher Güter zu bestreiten; dieser Abschnitt
hat den einzigen Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der
freien Software zu schützen, das durch praktikzierte öffentliche
Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zum
weiten Bereich der mit diesem System verbreiteten Software gemacht im
Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems; es liegt am
Autor/Geber zu entscheiden, ob die Software mittels irgendeines
andern Systems verbreiten will und ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, klar zu machen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch Copyright-
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der originale
Copyright-Inhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat,
eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, indem
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur in und
unter den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in
diesem Text niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Geist her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version hat eine eindeutig unterscheidbare Versionsnummer. Wenn
das Programm angibt, auf welche Version es zutrifft und ,,any later
version'', so haben Sie die Wahl, entweder den Begriffen und
Bedingungen dieser Version zu folgen oder denen jeder beliebigen
späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde. Wenn das Programm keine Versionnummer angibt, können Sie eine
beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen freien
Programme zu verwenden, denen Bedingungen für das Verbreiten anders
sind, schreiben Sie and den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu
diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von folgenden
zwei Zielen geleitet: Dem Erhalten des freien Status von allen
abgeleitetn Arbeiten unserer freien Software und der Förderung der
Verbreitung und Nutzung von Software generell.
 
           KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm bis zu dem Maß, wie es durch
geltende Gesetze zugestanden wird. Außer wenn anderweitig schriftlich
beststätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
so zur Verfügung, ,,wie es ist'', ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, die
Tauglichkeit und Verwendbarkeit für den bestimmten Zweck. Das volle
Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programmes liegt
bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein, übernehmen Sie die
Kosten für notwendigen Service, Reperatur oder Korrektur.
12. In keinem Fall außer durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet
hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich
jeglicher genereller, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden, die aus
der Benuztung des Programmes oder der Unbenutzbarkeit des Programmes
folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden müssen, oder einen Fehler des Programs, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
unterrichtet worden war.
           ENDE DER BEGRIFFE UND BESTIMMUNGEN
 
Anhang: Wie wenden Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme an?
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es für
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann ist der beste Weg,
dies zu erreichen, es zu freier Software zu machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
Programm hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewähleistungsausschluß möglichst
deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine
,,Copyright''- Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollständige Lizenz gefunden werden kann.
 <eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung>
 Copyright (C) 19yy <Name des Autors>
This program ist free software; you can redistribute ist and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
publisched by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your opption) any later version.
This program is distributed in the hope that it well be useful, but
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software Foundation,
Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Fügen Sie auch eine kurze Notiz hinzu, wie Sie postalisch (normal und
per Email) erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy name of author
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'.
This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type `show c' for details.
Die hypothetischen Kommandos 'show w' und 'show c' sollten die
entsprechenden Teile der GPL anzeigen. Natürlich die von Ihnen
verwendeten Kommandos anders heißen als 'show w' und 'show c'; es
könnten auch einfach Mausklicks sein - was immer am besten in Ihr
Programm paßt.
Wenn nötig, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule dazu bringen, eine
Copyright-Verzicht für das Programm zu unterschreiben. Hier ist ein
Beispiel mit geänderten Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
  <signature of Ty Coon>, 1 April 1989
  Ty Coon, President of Vice
Diese General Public License erlaubt es nicht, das Programm in
proprietäre Programme einzubinden. Wenn Ihr Programm eine
Bibliotheksfunktion ist, kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden."
 
Zitat aus dem LINUX Benutzerhandbuch, delix Computer GmbH, Stuttgart.
 
 


last revised by peter steiger 1999-01-04