Rechtliche Grundlagen

Wie ist die Gesetzeslage?

Gemäß Paragraph 77 UG2002 und TU-Senatsbeschluss gilt:

Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen (man darf also 5x antreten). Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.

Ausnahme: negativ beurteilte Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) dürfen insgesamt dreimal wiederholt werden (man darf also 4x antreten). Die dritte Wiederholung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.

Kommissionelle Wiederholungen (ab der dritten Wiederholung) sind nicht verpflichtend, sondern nur auf Antrag der/des Studierenden durchzuführen.

Wenn es das Thema der Lehrveranstaltung erlaubt, sollen bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (also z.B. VU) Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistung innerhalb der laufenden Lehrveranstaltung bzw. im laufenden Semester angeboten werden. Solche Wiederholungen und Ersatzleistungen sind keine Prüfungsantritte im Sinne des Gesetzes.

Prüfungsantritte in facheinschlägigen Studien an anderen Universitäten sind auch weiterhin nicht in die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen einzurechnen. Die Neuaufnahme des gleichen Studiums an einer anderen österreichischen Universität ist nicht (mehr) ausgeschlossen.

Was heißt das für Vorlesungen mit schriftlicher Prüfung?

Man darf fünfmal zu jeder Vorlesungsprüfung antreten. Ab dem 4. Antreten kann man auf eine kommissionelle Prüfung bestehen. Tut man das nicht, so zählt ausschließlich die schriftlich erbrachte Leistung.

Was heißt das für Übungen oder für Vorlesungen mit Übung (VU)?

Man darf die Lehrveranstaltung fünfmal beginnen. Kommissionelle Übungen gibt es nicht, das gilt auch für VU.

Was ist eine kommissionelle Prüfung?

Für eine kommissionelle Prüfung muss man sich am Dekanat anmelden. Dann stellt die Studiendekanin oder der Studiendekan eine dreiköpfige Prüfungskommission zusammen, der die Lehrveranstaltungsleiterin oder der Lehrveranstaltungsleiter und normalerweise auch eine Studiendekanin oder ein Studiendekan angehören, und legt einen Termin und Ort fest. Die Beurteilung erfolgt dann durch diese Prüfungskommission.

Was passiert, wenn man fünfmal durchfällt?

Nach dem 5. negativen Erfolg bei einer Pflichtlehrveranstaltung ist man für immer von diesem Studium an dieser Universität ausgeschlossen. Eine Anrechnung der positiv absolvierten Prüfungen für ein anderes Studium ist aber möglich.

Warum keine Ausnahmen?

International gibt es in fast keinem Universitätssystem mehr Antrittsmöglichkeiten zu einer Prüfung als in Österreich. Wer es nicht schafft, eine Pflichtlehrveranstaltung in vier bzw. fünf Versuchen positiv zu absolvieren, studiert wahrscheinlich das Falsche oder nicht ernsthaft genug. Die Lehrenden der TU Wien haben auch eine Verpflichtung der Qualität ihrer Absolventen gegenüber, und schaden mit Ausnahmen vor allem den Absolventen unserer Universität. Daher sind Ausnahmen von dieser Regelung generell nicht möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Werner Purgathofer, Juni 2017